Floh- und Zeckenschutz auch in der kalten Jahreszeit
Auch in den Herbst- und Wintermonaten sollten Sie an einen Floh- und Zeckenschutz denken. Flöhe finden in beheizten Räumen optimale Lebensbedingungen und können damit das ganze Jahr über zum Problem werden. Auch bestimmte Zeckenarten wie die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus) und der Holzbock (Ixodes ricinus) können in Deutschland bei günstiger Witterung in den Wintermonaten aktiv sein. Daher empfiehlt es sich Hunde und Katzen mit einem durchschnittlichen Ansteckungsrisiko z. B. freier Auslauf und Kontakt zu Artgenossen ganzjährig vor Flöhen zu schützen und ggf. auch den Zeckenschutz nicht außer Acht zu lassen.
Neue Notdienstregelung
Den diensthabende Praxis für Notfälle erreichen Sie ab dem 01.01.2024 unter der folgenden Rufnummer
Tierärztlicher
Kleintiernotdienst
Tel. 01805 843736*
* 0,14 €/min aus dem dt. Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
Kleintiernotdienst
Tel. 01805 843736*
* 0,14 €/min aus dem dt. Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
Informationen zum tierärztlichen Notfalldienst für Tierhalter
• Der tierärztlich Notfalldienst gewährleistet die Versorgung von Notfällen an Wochen-enden, Feiertagen und in den Nachtstunden.
• Prüfen Sie gut, ob es sich tatsächlich um einen echten Notfall handelt, der es nicht erlaubt, bis zur nächsten Sprechstunde zu warten. Der Notdienst sollte nicht durch Bagatellfälle daran gehindert werden, die zeitnahe Versorgung akuter Notfälle zu ge-währleisten.
• Die diensthabenden Tierarztpraxen werden i. d. R. in den regionalen Tageszeitungen unter „Notdienste“ bekannt gegeben. Zudem hat jede Praxis über die notdiensthaben-den Praxen der Region in geeigneter Weise zu informieren.
• Die telefonische Ankündigung des Notfalls bei der diensthabenden Praxis ist erforder-lich. Zum einen kann hier bereits geklärt werden, ob und wie schnell gehandelt wer-den muss, zum anderen muss die Praxis während des Notdienstes nicht mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt besetzt sein. Diese müssen die Praxis indes so errei-chen können, dass mit der Notfallbehandlung unverzüglich begonnen werden kann.
• Teilen Sie am Telefon Folgendes mit: Name des Tierhalters, Angaben zur Notfallsitu-ation des Tieres, voraussichtliche Ankunft in der Praxis, Rufnummer, unter der Sie bis zu Ihrem Eintreffen erreichbar sind.
• Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit – in diesen Einrichtungen ist eine tier-ärztliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Bitte melden Sie sich telefonisch an!
• Falls Ihnen der Sitz der Praxis nicht bekannt ist, fragen Sie nach der Wegbeschrei-bung und nach den Parkmöglichkeiten.
• Bei Kleintiernotfällen besteht kein Anspruch auf einen Hausbesuch.
• Nehmen Sie den EU-Heimtierausweis oder Impfausweis Ihres Tieres und, wenn Sie Ihrem Tier regelmäßig Medikamente zu verabreichen haben, auch diese mit, vor al-lem, wenn Sie nicht zu Ihrem Haustierarzt fahren.
• Sorgen Sie für einen schonenden und sicheren Transport und sprechen Sie beruhi-gend mit Ihrem Tier. Bedenken Sie aber, dass Tiere mit Schmerzen oder in Panik ag-gressiv reagieren können – schützen Sie sich selbst! (ggf. Maulkorb anlegen).
• Für Notfallbehandlungen werden erhöhte Gebühren (bis zum vierfachen Gebühren-satz gemäß Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung) und eine Notdienstgebühr i. H. v. 50,00 Euro berechnet.
• Tierkrankenversicherungen sind geeignet, die finanziellen Belastungen abzusichern.
• Der tierärztlich Notfalldienst gewährleistet die Versorgung von Notfällen an Wochen-enden, Feiertagen und in den Nachtstunden.
• Prüfen Sie gut, ob es sich tatsächlich um einen echten Notfall handelt, der es nicht erlaubt, bis zur nächsten Sprechstunde zu warten. Der Notdienst sollte nicht durch Bagatellfälle daran gehindert werden, die zeitnahe Versorgung akuter Notfälle zu ge-währleisten.
• Die diensthabenden Tierarztpraxen werden i. d. R. in den regionalen Tageszeitungen unter „Notdienste“ bekannt gegeben. Zudem hat jede Praxis über die notdiensthaben-den Praxen der Region in geeigneter Weise zu informieren.
• Die telefonische Ankündigung des Notfalls bei der diensthabenden Praxis ist erforder-lich. Zum einen kann hier bereits geklärt werden, ob und wie schnell gehandelt wer-den muss, zum anderen muss die Praxis während des Notdienstes nicht mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt besetzt sein. Diese müssen die Praxis indes so errei-chen können, dass mit der Notfallbehandlung unverzüglich begonnen werden kann.
• Teilen Sie am Telefon Folgendes mit: Name des Tierhalters, Angaben zur Notfallsitu-ation des Tieres, voraussichtliche Ankunft in der Praxis, Rufnummer, unter der Sie bis zu Ihrem Eintreffen erreichbar sind.
• Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit – in diesen Einrichtungen ist eine tier-ärztliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Bitte melden Sie sich telefonisch an!
• Falls Ihnen der Sitz der Praxis nicht bekannt ist, fragen Sie nach der Wegbeschrei-bung und nach den Parkmöglichkeiten.
• Bei Kleintiernotfällen besteht kein Anspruch auf einen Hausbesuch.
• Nehmen Sie den EU-Heimtierausweis oder Impfausweis Ihres Tieres und, wenn Sie Ihrem Tier regelmäßig Medikamente zu verabreichen haben, auch diese mit, vor al-lem, wenn Sie nicht zu Ihrem Haustierarzt fahren.
• Sorgen Sie für einen schonenden und sicheren Transport und sprechen Sie beruhi-gend mit Ihrem Tier. Bedenken Sie aber, dass Tiere mit Schmerzen oder in Panik ag-gressiv reagieren können – schützen Sie sich selbst! (ggf. Maulkorb anlegen).
• Für Notfallbehandlungen werden erhöhte Gebühren (bis zum vierfachen Gebühren-satz gemäß Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung) und eine Notdienstgebühr i. H. v. 50,00 Euro berechnet.
• Tierkrankenversicherungen sind geeignet, die finanziellen Belastungen abzusichern.